Diese Regelung hat zum Ziel, den Rechtsuchenden die rationelle und sichere Rechtsverfolgung zu ermöglichen. Sie soll gewährleisten, dass ein Anspruch nicht verschiedenen Justizbehörden zur Beurteilung vorgelegt werden kann bzw. muss. Zudem soll sie ausschliessen, dass die Parteien zufolge separater, sich widersprechender Entscheide der verschiedenen in Betracht kommenden Behörden das Recht nirgends finden.13