b) Das Wasserbauprojekt an der Lütschine ist nicht die einzige denkbare Ursache für die Überflutungen. Als allfällige alternative oder beitragende Ursache steht die hohe Niederschlagsmenge im Winter 2023/2024, d.h. ein natürliches Ereignis, im Vordergrund. Es bestehen keine substanziellen Hinweise darauf, dass rechtswidrige Bautätigkeiten ausserhalb des Wasserbauprojekts an der Lütschine zu den Überflutungen führten oder beitrugen. Dies wird von den Anzeigenden auch nicht geltend gemacht. Die Gemeinde war demnach nicht veranlasst, ein Baupolizeiverfahren zu führen. Das Nichteintreten auf die Anzeige ist nicht zu beanstanden.