a) Die Beschwerdeführenden machen geltend, dass das Steigen des Grundwasserspiegels und die Überflutung ihrer Keller auf die im Rahmen des TP3 ausgeführten Arbeiten am Gerinne der Lütschine zurückzuführen seien. Dies erfordere eine umgehende behördliche Intervention, um einer weiteren Schädigung der Grundeigentümer vorzubeugen und zu verhindern, dass vollendete Tatsachen geschaffen würden. Teilweise sei dies heute schon der Fall, da die Arbeiten am TP3 inzwischen weit fortgeschritten seien.