Die Beigeladenen sind Gesamteigentümer der Parzelle Nr. A.________. Diese liegt teilweise im Randgebiet des Grundwasservorkommens. Die Beigeladenen machen geltend, auch in ihrer Liegenschaft sei es im Dezember 2023 zu Überflutungen gekommen, welche bis heute anhielten. Sie seien in der streitigen Angelegenheit im selben Mass betroffen wie die Beschwerdeführenden.