a) Gemäss Art. 49 Abs. 1 BauG4 können baupolizeiliche Verfügungen nach Art. 45 bis 48 BauG innert 30 Tagen seit Eröffnung mit Beschwerde bei der BVD angefochten werden. Die Beschwerdeführenden sind als Anzeigende durch die angefochtene Verfügung beschwert. Ihre Parzellen liegen gemäss den auf dem Geoportal erhältlichen Daten in einem Grundwasser-Hauptge- biet mit sehr grosser Mächtigkeit, das auch den fraglichen Abschnitt der Lütschine umfasst. Damit sind sie in schutzwürdigen Interessen betroffen und zur Beschwerde legitimiert. Auf ihre form- und fristgerecht eingereichte Beschwerde ist einzutreten.