Die Beschwerdeführerin 3 hat am 8. Juli 2024 zusätzlich eine separate Stellungnahme eingereicht. Die weiteren Beteiligten haben auf Schlussbemerkungen verzichtet. 6. Das Rechtsamt gab den Beteiligten mit Verfügung vom 30. Juli 2024 Gelegenheit, sich zum Zwischenbericht der Gutachterin zu äussern. Die Gemeinde Bönigen hat mit Eingabe vom 8. August 2024 auf eine Stellungnahme verzichtet. Die weiteren Beteiligten haben sich nicht mehr vernehmen lassen. 7. Auf die Rechtsschriften und den Zwischenbericht der Gutachterin wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen.