5. Alle Beteiligten erhielten anschliessend Gelegenheit zur Einreichung von Schlussbemerkungen. Die gemeinsam vertretenen Beschwerdeführenden wiesen mit Schlussbemerkungen vom 25. Juli 2024 darauf hin, dass ihre Rechtsbegehren infolge des Fortschritts der Arbeiten am TP3 und sonstiger Ereignisse teilweise obsolet geworden seien. Soweit dies nicht der Fall sei, hielten sie an ihrer Beschwerde fest. Sie informierten darüber, dass zum von der Gemeinde Bönigen in Auftrag gegebenen hydrologischen Gutachten ein Zwischenbericht vom 5./10. Juli 2024 vorliege, und reichten diesen zu den Akten. Die Beschwerdeführerin 3 hat am 8. Juli 2024 zusätzlich eine separate Stellungnahme eingereicht.