Die beiden Parteien kamen dieser Aufforderung mit Eingabe vom 21. Mai 2024 nach und stellten ein Gesuch um Beiladung zum Beschwerdeverfahren. Das Rechtsamt beteiligte sie am Verfahren und gab ihnen mit Verfügung vom 17. Juni 2024 Gelegenheit zur Stellungnahme, welche sie mit Eingabe vom 1. Juli 2024 wahrnahmen. Die Beigeladenen beantragen die Aufhebung der angefochtenen Verfügung unter Gutheissung der Beschwerde. Die Angelegenheit sei an die Gemeinde zurückzuweisen mit der Auflage, nach Vorliegen des eingeholten Gutachtens neu zu verfügen.