4. Die Gemeinde Bönigen teilte dem Rechtsamt mit Schreiben vom 1. Mai 2024 mit, dass zwei weitere Parteien bei ihr die Teilnahme am Baupolizeiverfahren beantragt hätten. Das Rechtsamt wies mit Verfügung vom 7. Mai 2024 darauf hin, dass das Baupolizeiverfahren vor der Gemeinde bereits abgeschlossen sei, eine Beteiligung am Beschwerdeverfahren jedoch noch in Frage komme. Das Rechtsamt bat die um Beteiligung ersuchenden Parteien um zusätzliche Angaben im Hinblick auf ihre allfällige Beiladung zum Beschwerdeverfahren. Die beiden Parteien kamen dieser Aufforderung mit Eingabe vom 21. Mai 2024 nach und stellten ein Gesuch um Beiladung zum Beschwerdeverfahren.