stopp) ab. Es holte die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Es lud auch das TBA, Oberingenieurskreis I (OIK I) zur Stellungnahme ein und bat es um Einreichung der Akten des Wasserbauplanverfahrens. Die Gemeinde Bönigen schliesst mit Stellungnahme vom 25. April 2024 auf Abweisung der Beschwerde. Auch die Beschwerdegegnerin beantragt mit Beschwerdeantwort vom 15. Mai 2024 die Abweisung der Beschwerde. Das TBA erklärt mit Stellungnahme vom 25. April 2024, es sei nicht ersichtlich, dass die Beschwerdegegnerin gegen Auflagen des genehmigten Wasserbauplans inkl. Projektänderungen verstossen habe.