Die Beschwerdeführenden machen insbesondere geltend, die Gemeinde habe faktisch ein Baupolizeiverfahren geführt, so dass gar kein Nichteintretensentscheid mehr getroffen werden könne. Die Gemeinde habe die Streitsache materiell beurteilt, allerdings mit unrichtigem Ergebnis. 3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet3, wies mit Zwischenverfügung vom 10. April 2024 das Gesuch um Erlass einer superprovisorischen Massnahme (Bau-