2. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 9. April 2024 bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) Beschwerde ein. Sie beantragten die Aufhebung der Verfügung vom 4. April 2024 und die Anordnung der unverzüglichen Einstellung der Arbeiten am Teilprojekt 3 des Wasserbauprojekts Bödeli, Lütschine. Letztere Anordnung sei superprovisorisch zu treffen. Zudem sei eine Reihe weiterer Sofortmassnahmen, u.a. der Weiterbetrieb der bereits installierten Pumpen zur Senkung des Grundwasserspiegels, anzuordnen.