Am 29. Februar 2024 beantragten die Beschwerdeführenden bei der Gemeinde Bönigen, dass sie als Partei am offenbar eröffneten Baupolizeiverfahren zu beteiligen seien. Sie verlangten erneut einen sofortigen Baustopp. Die Gemeinde teilte den Beschwerdeführenden mit, dass sie sich als nicht zuständig erachte, weil die Bewilligung für das Hochwasserschutzprojekt Bödeli an der Lütschine nicht gestützt auf das Baugesetz, sondern gestützt auf das Wasserbaugesetz erlassen worden sei. Die Beschwerdeführenden hielten an ihren Anträgen fest. Mit Verfügung vom 4. April 2024 trat die Gemeinde auf die Anzeige der Beschwerdeführenden nicht ein.