1. Die Beschwerdeführenden 1 und 2 sind Gesamteigentümer der Parzellen Bönigen Grundbuchblatt Nrn. M.________, die Beschwerdeführerin 3 ist Eigentümerin der Parzelle Bönigen Grundbuchblatt Nr. N.________. Die Parzellen liegen in der Bauzone und in einem Gefahrengebiet für Hochwasser.