Gemäss dem Fachbericht der KDP im nachträglichen Baubewilligungsverfahren zum geänderten Projekt10 musste das Gebäude zum Ausgleich von Senkungen ausgerichtet werden. Dies sei – unkorrekterweise – so erfolgt, dass im Bauverlauf jeweils die Niveaus nach oben ausgeglichen wurden. Es ist somit denkbar, dass dabei der Boden des 1. Obergeschosses angehoben wurde und dort die Fensterbrüstungen nun zu wenig hoch liegen. Bei den von der Gemeinde veranlassten Nachmessungen am 20. August 1998 und am 19. Februar 200111 wurden Fensterbrüstungshöhen nicht beanstandet. Jedenfalls wurden die der Ausrichtung dienenden Anpassungen mit dem Bauentscheid vom 25. Januar 2002 bewilligt.