c) Der Beschwerdeführer begründet die angebliche Erforderlichkeit von Fensterabsturzsicherungen (Rechtsbegehren 4) mit den von ihm beanstandeten Veränderungen der Primärkonstruktion im alten Wohnteil des Bauernhauses. Durch das Anheben des Fussbodens im 1. Obergeschoss habe sich die Höhe der Fensterbrüstungen verringert.