2/7 BVD 120/2023/84 2. Dagegen reichte der Beschwerdeführer am 18. Dezember 2023 Beschwerde bei der BVD ein. Er beantragt die Aufhebung der Verfügung vom 28. November 2023 und den Erlass der vor erster Instanz verlangten Anordnungen durch die BVD. Es sei zu klären, weshalb die Baubewilligungsbehörde für die Volumenvergrösserungen im alten Wohnteil (Erd- und 1. Obergeschoss) nicht von Amtes wegen ein ordentliches Baubewilligungsverfahren eingeleitet habe.