Am 23. Juni 2023 wandte sich der Beschwerdeführer mit diversen baupolizeilichen Beanstandungen bezüglich der Liegenschaft B.________ 12 an die BVD. Die BVD machte ihn mit Antwortschreiben vom 26. Juni 2023 darauf aufmerksam, dass die Gemeinde in erster Instanz für baupolizeiliche Belange zuständig sei. Am 29. Juni 2023 reichte der Beschwerdeführer bei der Gemeinde I.________ eine baupolizeiliche Anzeige betreffend «illegaler Zerstörung der Primärkonstruktion im alten Wohnteil, EG sowie 1. OG» der Liegenschaft B.________ 12 ein.4 Er stellte folgende Anträge: «