Früher gehörte die Parzelle Nr. H.________ dem Beschwerdeführer. Die Gemeinde I.________ hatte ihm am 28. April 1997 den Um- und Ausbau des ehemaligen Bauernhauses und die Erstellung des Schopfs bewilligt.1 Der Beschwerdeführer erstellte den neuen Schopf. Anschliessend verkaufte er die Parzelle, ohne den Um- und Ausbau des Bauernhauses selber ausgeführt zu haben. Die Käufer begannen im August 1998 mit dem Um- und Ausbau. Nachdem eine Baukon- 1 Baubewilligungsakten betreffend Baugesuch Nr. 328 der Gemeinde I.________, roter Ordner, pag. 8