2. Die Frist zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands gemäss Ziffer 2.1. der Verfügung der Gemeinde Interlaken vom 28. November 2023 wird neu angesetzt auf den 15. Mai 2024. Im Übrigen wird die Wiederherstellungsverfügung der Gemeinde Interlaken vom 28. November 2023 bestätigt. 3. Die Verfahrenskosten von CHF 1000.- werden der Beschwerdeführerin zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 4. Es werden keine Parteikosten gesprochen. IV. Eröffnung