b) Die geforderte Entfernung der F.________-Modelle, die Renaturierung des ursprünglichen Terrains und insbesondere der Rückbau des Kieswegs und des Sandkastens sind erforderlich und geeignet, um den rechtmässigen Zustand wiederherzustellen. Die Wiederherstellungsmassnahmen gehen auch nicht weiter, als zur Herstellung des rechtmässigen Zustands erforderlich. Ausserdem war es der Beschwerdeführerin bereits bei Beginn der Ausstellung klar, dass sie nach deren Ende und spätestens beim Ablauf des Gesamtbauentscheids vom 23. März 2023 per Ende Oktober die geforderten Massnahmen umzusetzen hatte.