60 aGBR grundsätzlich nur Hotels zulässig. Im Erdgeschoss und im ersten Untergeschoss sind ferner Restaurants, Läden, Kioske und dergleichen gestattet. Mit Blick auf den Zonenplan 1997 wird ersichtlich, dass sich der Kiesweg sowie der Sandkasten in der Hotelzone C befinden. Zumal diese beiden Bauvorhaben seit dem Ende der Ausstellung keine eigenständige Bedeutung haben und nicht mehr dem Tourismus dienen, sind sie in der Hotelzone C nicht bewilligungsfähig. Gleiches gilt betreffend die Lagerung der F.________-Modelle, wobei sich der von der Beschwerdeführerin hierfür gewählte Standort teilweise auch in der Hotelzone A befindet.