Die Lagerung der F.________-Modelle und der Weiterbestand des Kieswegs sowie des Sandkastens sind ferner auch aus materieller Sicht rechtswidrig: Nach Art. 724 GBR gelten für das im Zonenplan ausgesparte «B.________Areal», welches die betreffende Parzelle der Gemeinde Interlaken umfasst, noch der alte Zonenplan und die entsprechenden Bestimmungen des Baureglements aus dem Jahr 1997 weiter. In der Hotelzone C können gemäss Art. 62 aGBR11 alle dem Tourismus dienenden Bauten und Anlagen erstellt werden. In der Hotelzone A hingegen sind gemäss Art. 60 aGBR grundsätzlich nur Hotels zulässig.