Mit Schreiben vom 16. Oktober 2023 wies die Gemeinde Interlaken die Beschwerdeführerin explizit auf den bevorstehenden Ablauf der Baubewilligung und somit implizit auch auf den bis dahin durchzuführenden Rückbau der Ausstellung hin. Die Beschwerdeführerin transportierte die F.________-Modelle nach Ablauf der Bewilligung jedoch nicht ab, sondern verschob sie lediglich alle zusammen an eine andere Stelle auf demselben Grundstück zwecks deren Zwischenlagerung bis zum definitiven Abtransport. Auch sorgte die Beschwerdeführerin nicht unmittelbar nach Ende der Ausstellung für die Renaturierung des beanspruchten Terrains.