Gestützt auf die Beschreibung des Bauvorhabens im Baugesuch vom 24. November 2022 und den entsprechenden Gesamtbauentscheid vom 23. März 2023 wird klar, dass das Vorhaben jedoch nur bis und mit am 31. Oktober 2023 bewilligt war. Mit Schreiben vom 16. Oktober 2023 wies die Gemeinde Interlaken die Beschwerdeführerin explizit auf den bevorstehenden Ablauf der Baubewilligung und somit implizit auch auf den bis dahin durchzuführenden Rückbau der Ausstellung hin.