2. Baubewilligungspflicht / formelle und materielle Rechtswidrigkeit a) Die Beschwerdeführerin bringt in ihrer Beschwerde vor, sie habe die Ausstellung vom bewilligten Bereich der betreffenden Parzelle ordnungsgemäss entfernt. Die F.________-Modelle seien nun neben dem bewilligten Areal deponiert und zusammengestellt für deren Abtransport. Die Lagerung bis dahin sei in Absprache mit dem Landpächter erfolgt und habe nichts mehr mit der Bau- und Betriebsbewilligung zu tun.