7. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet1, holte die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. In ihrer Beschwerdeantwort vom 11. Januar 2024 weist die Gemeinde Interlaken unter anderem darauf hin, dass der Bauverwaltung das Ende der Ausstellung bis zum aktuellen Zeitpunkt immer noch nicht gemeldet worden sei. Ferner sei die derzeitige Lagerung der F.________-Modelle in der betreffenden Hotelzone weder zonenkonform noch bewilligungsfähig. 8. Auf die Rechtsschriften wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Eintretensvoraussetzungen