5. Mit Wiederherstellungsverfügung vom 28. November 2023 forderte die Gemeinde Interlaken die Beschwerdeführerin auf, bis zum 20. Dezember 2023 sämtliche Ausstellungskomponenten von der Parzelle zu entfernen und das ursprüngliche Terrain wiederherzustellen. Gleichzeitig drohte sie die Ersatzvornahme und eine Busse bei Nichtbefolgung an.