3. Mit Schreiben vom 16. Oktober 2023 wies die Gemeinde Interlaken die Beschwerdeführerin auf die Gültigkeit der Baubewilligung bis am 31. Oktober 2023 hin und machte sie darauf aufmerksam, dass der Bauverwaltung das Ende der Ausstellung mit dem betreffenden Formular rechtzeitig gemeldet werden müsse. Daraufhin erkundigte sich die Beschwerdeführerin mit E-Mail vom 26. Oktober 2023 bei der Gemeinde Interlaken, ob die erteilte Baubewilligung verlängert werden könnte, was die Gemeinde Interlaken gleichentags ebenso per E-Mail verneinte.