1. Die Beschwerdeführerin reichte am 24. November 2022 bei der Gemeinde Interlaken ein Baugesuch ein für die Durchführung einer temporären F.________-Ausstellung auf der Parzelle Interlaken Grundbuchblatt Nr. E.________, welche im Eigentum der Gemeinde Interlaken steht. Diese leitete das Gesuch zuständigkeitshalber an das Regierungsstatthalteramt Interlaken-Ober- hasli weiter, welches mit Gesamtbauentscheid vom 23. März 2023 das Vorhaben bewilligte.