1. In teilweiser Gutheissung der Beschwerde wird die Gemeinde Brenzikofen angewiesen, dem Beschwerdeführer im Baupolizeiverfahren betreffend Ausbau der Nordwest-Zufahrt (über Parzelle Nr. H.________ und Anschluss an Gemeindestrasse) sowie Umgestaltung der Nordost-Zufahrt (Terrainveränderungen) sämtliche Rechte einer Verfahrenspartei einzuräumen. Im Übrigen wird die Beschwerde abgewiesen, soweit darauf eingetreten werden kann. 2. Dem Beschwerdeführer werden Verfahrenskosten im Umfang von CHF 200.– zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist.