c) Mittlerweile ist die Gemeinde mit der Verfügung vom 14. März 2024 tätig geworden. Sie hat die Beschwerdegegnerinnen zur Mitwirkung bei der Sachverhaltsabklärung betreffend die Terrainveränderungen bzw. umgebungsgestaltenden Massnahmen bei der Nordost-Zufahrt aufgefordert. Zudem hat sie ihnen im Hinblick auf den in Aussicht genommenen Erlass einer Wiederherstellungsverfügung betreffend die Nordwest-Zufahrt das rechtliche Gehör gewährt. Damit wurde das Baupolizeiverfahren einen Schritt weiter getrieben.