Bis zur Beschwerdeeinreichung am 18. Dezember 2023, d.h. rund 7 Monate nach dem Rückweisungsentscheid, hatte die Gemeinde im Verfahren betreffend Nordwest- und Nordost-Zufahrt bzw. Terrainveränderungen keine weiteren Schritte ergriffen. Angesichts der klaren Handlungsanweisungen im Rückweisungsentscheid der BVD dauerte damit die Untätigkeit der Gemeinde ungebührlich lange.