b) Der Rückweisungsentscheid der BVD ist am 12. Mai 2023 ergangen. Die BVD hat in ihren Entscheiderwägungen die nächsten Verfahrensschritte skizziert, die die Gemeinde in Fortsetzung des Verfahrens unternehmen sollte. Demnach hatte die Gemeinde bezüglich der ohne die erforderliche Baubewilligung erstellten Nordwest-Zufahrt in einem Baupolizeiverfahren unter Beteiligung des Beschwerdeführers (Zustandsstörer) und der Beschwerdegegnerinnen (Verhaltensstörerinnen) die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands anzuordnen, wobei die von den Adressaten zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands zu ergreifenden Massnahmen genau zu bezeichnen seien.