Im Verfahren betreffend die Zufahrten zum Grundstück Nr. J.________ und die dortigen Terrainveränderungen (baupolizeiliche Anzeige des Beschwerdeführers vom 9. März 2022) ist die Verfügung der Gemeinde vom 8. Februar 2023 durch die BVD aufgehoben worden. Die BVD hat im Entscheid BVD 120/2023/13 vom 12. Mai 2023 nicht selber in der Sache entschieden, sondern das Verfahren an die Gemeinde zurückgewiesen. Das Verfahren ist seither wieder bei der Gemeinde hängig. Die Gemeinde hat bis zur Beschwerdeeinreichung nicht erneut verfügt; die Verfügung vom 28. November 2023 ist in einer anderen Sache ergangen.