Sie stellt in Aussicht, dass die Beschwerdegegnerinnen zum Rückbau der Nordwest-Zufahrt auf 2,00 m Breite mit begrüntem Mittelstreifen verpflichtet werden sollen, wobei die Möglichkeit eines nachträglichen Baugesuchs bestehe. Im Hinblick auf den Erlass einer anfechtbaren Verfügung gewährt sie den Beschwerdegegnerinnen das rechtliche Gehör. Der Beschwerdeführer hat die Verfügung vom 14. März 2024 in Kopie erhalten.