Darin fasst sie die Beweislage bezüglich der Nordwest-Zufahrt zusammen und hält fest, dass hinsichtlich der Terrainveränderungen bei der Nordost-Zufahrt der Sachverhalt noch klärungsbedürftig sei. Sie fordert die Beschwerdegegnerinnen auf, die Terrainveränderungen bzw. umgebungsgestaltenden Massnahmen bei der Nordost-Zufahrt zu beschreiben und darzustellen sowie mit Fotos o.ä. zu dokumentieren. Sie stellt in Aussicht, dass die Beschwerdegegnerinnen zum Rückbau der Nordwest-Zufahrt auf 2,00 m Breite mit begrüntem Mittelstreifen verpflichtet werden sollen, wobei die Möglichkeit eines nachträglichen Baugesuchs bestehe.