Das Rechtsamt bat die Gemeinde Brenzikofen um Mitteilung, welche Verfahrensschritte im Baupolizeiverfahren seit Ende November ergangen seien, und dem Rechtsamt Kopien der entsprechenden Aktenstücke einzureichen. Am 15. März 2024 reichte die Gemeinde Brenzikofen dem Rechtsamt die Kopie eines Schreibens an die Beschwerdegegnerinnen vom 14. März 2024 ein. Darin fasst sie die Beweislage bezüglich der Nordwest-Zufahrt zusammen und hält fest, dass hinsichtlich der Terrainveränderungen bei der Nordost-Zufahrt der Sachverhalt noch klärungsbedürftig sei.