Die Gemeinde Brenzikofen erklärte mit Eingabe vom 16. Januar 2024, dass sich die angefochtene Verfügung vom 28. November 2023 in keiner Weise auf die Zufahrt zur Liegenschaft A.________ und die Terrassierung bei den Gebäuden beziehe. Dieses Verfahren sei nach dem Rückweisungsentscheid der BVD vom 12. Mai 2023 wieder bei der Gemeinde Brenzikofen hängig. Die Gemeinde Brenzikofen habe das Verfahren aufgrund der Komplexität des Sachverhalts und fehlender Ressourcen noch nicht weiterbearbeiten können. Ende November 2023 seien die entsprechenden Arbeiten extern vergeben worden. Die Arbeiten seien im Gang.