4. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet1, bat die Gemeinde Brenzikofen um Einreichung der Vorakten und einer Vernehmlassung zur Beschwerde. Es beteiligte die Stockwerkeigentümerinnen am Verfahren und gab ihnen Gelegenheit zur Einreichung einer Beschwerdeantwort. Die Beschwerdegegnerinnen 2 und 3 wiesen mit Eingabe vom 3. Januar 2024 darauf hin, dass die Beschwerdeanträge bereits Gegenstand des Beschwerdeverfahrens BVD 120/2023/13 gebildet hätten und sie sich damals dazu geäussert hätten. Seit dem Rückweisungsentscheid der BVD vom 12. Mai 2023 hätten sie in dieser Sache nichts mehr von der Gemeinde Brenzikofen gehört.