Die Gemeinde Brenzikofen verfügte am 28. November 2023, dass diesbezüglich kein Handlungsbedarf bestehe. Sie wies die Rechtsbegehren des Beschwerdeführers ab, soweit sie darauf eintrat. 3. Dagegen reichte der Beschwerdeführer am 18. Dezember 2023 Beschwerde bei der Bauund Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Er stellt folgende Anträge: « 1. Die Verfügung der Gemeinde Brenzikofen vom 28. November 2023 sei aufzuheben (…). 2/8 BVD 120/2023/81