Die BVD hiess die Beschwerde gut, soweit sie darauf eintrat. Sie hob die Verfügung der Gemeinde Brenzikofen vom 8. Februar 2023 auf und wies die Sache zur Fortsetzung des Verfahrens im Sinne der Erwägungen an die Gemeinde Brenzikofen zurück (BVD 120/2023/13 vom 12. Mai 2023).