3. Eventuell sei für die massiven Terrainveränderungen bei der Hauptzufahrt Nordost ein Baugesuch einzureichen, um dem Beschwerdeführer die Möglichkeit zur Einspracheerhebung einzuräumen. 4. Es sei keine Weganschlussbewilligung über die Nordwest Zufahrt auf die öffentliche Strasse zu erteilen; diese Zufahrt sei somit aufzuheben. 5. Eventuell sei die Nordwest Zufahrt auf eine maximale Breite von zwei Metern zurückzubauen. 6. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge.»