Dagegen führte der Beschwerdeführer Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD). Er stellte folgende Rechtsbegehren: « 1. Die Wiederherstellung der ursprünglichen Hauptzufahrt Nordost von der Gemeindestrasse zu den Gebäuden Brenzikofen, A.________ sei durch die BVD zu verfügen. 2. Die Terrassierung der ursprünglichen Hauptzufahrt Nordost sei von der BVD zu beurteilen und abzuweisen. 3. Eventuell sei für die massiven Terrainveränderungen bei der Hauptzufahrt Nordost ein Baugesuch einzureichen, um dem Beschwerdeführer die Möglichkeit zur Einspracheerhebung einzuräumen.