Die Gemeindestrasse A.________ verläuft entlang der Nordwestseite der Parzelle Nr. H.________, biegt dann in einem annähernd rechten Winkel ab und verläuft weiter entlang der Nordostseite der Parzelle Nr. H.________ bzw. der Parzellen Nrn. J.________ und L.________. Die Parzelle Nr. J.________ der Beschwerdegegnerinnen ist dort an die Gemeindestrasse angeschlossen (im Folgenden: «Nordost-Zufahrt»). Zudem führt von der Parzelle Nr. J.________ ein 1/8 BVD 120/2023/81