1. Der Beschwerdeführer ist Eigentümer der Parzelle Brenzikofen Grundbuchblatt Nr. H.________. Diese grenzt an die Parzelle Nr. J.________ mit den Gebäuden A.________, die sich im Stockwerkeigentum der Beschwerdegegnerinnen befindet. Beide Parzellen liegen in der Landwirtschaftszone.