Die Gemeinde Thunstetten ist anwaltlich vertreten, hat ihre Rechtsbegehren unter Kosten- und Entschädigungsfolge gestellt und damit ausdrücklich Parteikostenersatz beantragt. Obwohl im vorliegenden Fall die wesentlichen Sachverhaltselemente noch nicht vollständig abgeklärt sind, von der Gemeindeverwaltung aber schon diverse Schriftenwechsel durchgeführt und Eingaben verarbeitet werden mussten, sind die tatsächlichen Verhältnisse hier nicht besonders komplex. Gleiches gilt betreffend die rechtlichen Fragen, die sich bisher stellten. Alleine ein angeblich überdurchschnittlicher Verwaltungsaufwand rechtfertigt den vorgenommenen anwaltlichen Beizug kaum.