ligungsfreien Mauerteils in Mitleidenschaft ziehen».40 Die Ausführungen, dass ein teilweiser Rückbau der Mauer zu unüblichen gestalterischen Ergebnissen und damit in Bezug auf die Einordnung und das Ortsbild zu einer Verschlechterung führen würde, überzeugen nicht: Falls dies erwünscht wäre, könnte einerseits grundsätzlich auch mit einer zurückgebauten bzw. weniger hohen Mauer eine mehrfache Abstufung – so wie es dies das derzeit bestehende Mauerwerk aufweist – erreicht werden. Andererseits könnte auch eine weniger hohe Mauer ebenso gut stufenlos errichtet werden, so wie es dies vor den getätigten Umbauarbeiten entlang der betreffenden Parzellengrenze noch der Fall war.41