Ein Verzicht auf die Wiederherstellung betreffend den südlichen Teil des Zauns kann folglich nicht mit der angeblichen Geringfügigkeit der Höhenüberschreitung begründet werden. Des Weiteren lässt sich anhand der in der Fotodokumentation «Höhenaufnahmen» vom Juli 202338 vermerkten Masse berechnen, dass beispielsweise der erste Pfosten beim südlichsten Zaunelement ab fertigem Terrain bereits eine effektive Höhe von 1.75 m aufweist. Ausserdem bestehen vorliegend – auch betreffend diesen südlichen Zaunabschnitt entlang der Parzellengrenze – insbesondere private (nachbarliche) Interessen an der Wiederherstel-