Ausserdem beantragt sie die Durchführung eines Augenscheins vor Ort, zumal sie den Beschwerdeführenden insofern zustimmt, als dass das massgebende Terrain von der zuständigen Behörde verbindlich festzulegen sei. Die Gemeinde Thunstetten beantragt mit Stellungnahme vom 8. März 2024 die Bestätigung ihrer Verfügung vom 17. November 2023 sowie die Abweisung der Beschwerde, soweit überhaupt darauf einzutreten sei. In ihrer Stellungnahme vom 2. April 2024 bestätigen schliesslich die Beschwerdeführenden nochmals die Rechtsbegehren gemäss ihrer Beschwerde vom 16. Dezember 2023.